Ergotherapie unterstützt Menschen jeden Alters dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zurückzugewinnen oder zu erhalten. Sie kombiniert medizinische, psychologische und pädagogische Maßnahmen – immer individuell abgestimmt.
Erfassung der individuellen Störungsbilder
Anwendung ergotherapeutischer Befundsysteme
Zielgerichtete Therapieplanung
Die ergotherapeutische Behandlung kann in unserer Praxis oder – bei entsprechender Verordnung – bei Ihnen zu Hause stattfinden. Sie umfasst:
Thermische Anwendungen (Wärme/Kälte)
Prothesentraining
Basale Stimulation
Hirnleistungstraining (neuropsychologisch orientiert)
Handwerkliche & gestalterische Aktivitäten
Training lebenspraktischer Fähigkeiten
Alltagsrelevante Handlungstrainings
Unterstützung in akuten Lebenskrisen
Grundarbeitsfähigkeiten (Arbeitstherapie)
Förderung der Grob- & Feinmotorik
Behandlung von Entwicklungsverzögerungen
Wahrnehmungsförderung
Konzentrations- & Aufmerksamkeitstraining
Behandlung von Teilleistungsstörungen
Hilfsmittelversorgung & -anpassung
Wohnraumanpassung & Umfeldberatung
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Angehörigenberatung & Elternarbeit
Austausch mit Ärzten, Logopäden, Physiotherapeuten, Erziehern, Sanitätshäusern, Kliniken und Reha-Zentren
Der Bezug zum Alltag und die intensive Zusammenarbeit mit Angehörigen sind zentrale Bestandteile der ambulanten Ergotherapie.
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und kann bei medizinischer Notwendigkeit von Ärzt*innen verordnet werden.
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten werden bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) übernommen.
Privat Versicherte: Die Erstattung erfolgt je nach Tarif. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen mit Ihrer Kasse.
Auf ärztliche Verordnung hin führen wir die Therapieeinheiten gerne auch bei Ihnen zu Hause durch.
Wichtig: Der Hausbesuch muss ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt sein.
Für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gilt:
10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
zusätzlich 10 % der Behandlungskosten
Diese gesetzliche Zuzahlung wird nicht von uns einbehalten, sondern an die Krankenkassen weitergeleitet.
Bei geringem Einkommen oder chronischer Erkrankung können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse und bringen Sie uns ggf. die Befreiungsbescheinigung mit.
Der deutliche Bezug zum Alltag (der Patient lebt in seinem gewohnten Umfeld) und die intensive Angehörigen Arbeit setzen in der ambulanten Therapie besondere Schwerpunkte.